Reisepass Statusabfrage

    Reisepass Statusabfrage

    Beschreibung

    Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 01.11.2007 wurden die biometrischen Merkmale im Reisepass um den Fingerabdruck ergänzt. Des Weiteren ist seit dem 01.03.2017 ein neuer Reisepass erhältlich, welcher mehr Sicherheitsmerkmale aufweist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis) 1 biometrietaugliches aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)hier können Sie Ihre Fotos erstellen lassen:- Studio 86- Foto Schatz- Mister Minit- im Eingangsbereich des Rathauses steht Ihnen ein Passbildautomat (4 Bilder für 10 €) zur Verfügung digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder können NICHT verwendet werden. ggfs. Staatsangehörigkeitsnachweis bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggfs. Nachweis über Sorgerecht (Einverständniserklärung, siehe Downloads))

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Abholung: Zur Abholung bringen Sie bitte, sofern vorhanden, Ihren alten Reisepass mit. Wenn Sie bei Beantragung eine Handynummer oder E-Mail Adresse hinterlassen haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sobald Ihr Reisepasse im Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 - 6 Wochen. Falls Sie jemanden beauftragen möchten Ihren Reisepass abzuholen, dann stellen Sie bitte eine Abholungsvollmacht aus und geben Ihren alten Reisepass (falls einer vorhanden) mit. Abholungsvollmacht

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines "Express"-Reisepasses (Fertigungszeit: drei bis fünf Werktage).In begründeten Ausnahmen ist die sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich, der parallel zum biometrischen Reisepass beantragt wird. Dieser beinhaltet aber keine biometrischen Merkmale und wird daher nicht in allen Ländern anerkannt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis, Ausweis, Urlaub, Identifikation, verreisen, e-Pass, Ferien, Reisepaß, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English