Zweitpass beantragen
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.
Hinweise für Werl: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.
Beschreibung
In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.
Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.
Hinweise für Werl: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung,
für Beantragung Expressreisepass
für Beantragung Reisepass
für Beantragung Kinderreisepass
für Beantragung vorläufigen Reisepass
Online-Terminvereinbarung zur Abholung des Passes
Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:
Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit der neuen Technologie wird der deutsche Reisepass damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.
Die wichtigste Veränderung für die Bürgerinnen und Bürger ist schon bei der Anfertigung der Passfotos zu beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
Der technische Aufwand für Sicherheit und Datenschutz führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines Passes angehoben werden muss. Ein 10 Jahre gültiger Pass kostet 70,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahre ist der Pass nun 6 Jahre gültig und kostet nur 37,50 Euro.
Auch für Kinder kann ein Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
Zur Beantragung muss das Einverständnis beider Elternteile sowie deren Ausweise, Geburtsurkunde des Kindes bzw. Kinderausweis/pass und ein biometrisches Foto vorliegen. Das Kind muss persönlich anwesend sein.
Das Kind muss eine persönliche Unterschrift leisten.
Sie haben einen neuen Personalausweis / Reisepass beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-/Reisepass-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier
Internetangebot des Bundesinnenministeriums:
www.ePass.de
Service-Center: Telefon 01805 274300
eMail: ePass(at)bsi.bund.de
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
- schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
- Buchungsbestätigungen,
- Flugtickets;
- wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
- Ausweis der abholenden Person,
- Vollmacht;
Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Hinweise für Werl: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch,
- 1 Lichtbild
(Das Foto muss biometrietauglich sein, d.h. es muss digital ausgelesen werden können.Die Fotografen wissen darüber Bescheid, nähere Informationen hier im Bürgerbüro oder unter www.Bundesdruckerei.de ) - Einverständniserklärung
- alten Reisepass und/ oder BPA. Sollte der Reisepass nicht von der Stadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.
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Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
- Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
- das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
- Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise "Weltreisende") reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Hinweise für Werl: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
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- Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
- Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
- Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)
Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)
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Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen
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ungefähr 2 bis 6 Wochen
Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).
Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.
Kosten
Weitere mögliche Kosten:
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
- für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR
Die Gebühren verdoppeln sich,
- wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
- wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass.
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.50 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.50 EUR
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Vorl. Reisepass : 26,- €
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
Reisepass über 24 Jahre: 70,- €
Express-Pass unter 24 Jahre: 102,00 €
Express-Pass über 24 Jahre: 92,- €
Lieferung innerhalb 3 Werktagen. (Als Werktage zählen Montag bis Freitag. Der Reisepass muss bis 11.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden, damit die Bestellung bis um 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei in Berlin eingegangen ist.)
48-Seiten-Pass unter 24 Jahre:59,50 €
48-Seiten-Pass über 24 Jahre: 92,- €
Express-Pass-48-Seiten unter 24 Jahre: 91,50 €
Express-Pass-48-Seiten über 24 Jahre: 124,- €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
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Hinweise (Besonderheiten)
Unrichtige Angaben:
Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Minderjährige:
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Hinweise für Werl: Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
zusätzlich, Zweitpass, Reisepass beantragen, Reisepaß