Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

    Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 01.11.2007 wurden die biometrischen Merkmale im Reisepass um den Fingerabdruck ergänzt. Des Weiteren ist seit dem 01.03.2017 ein neuer Reisepass erhältlich, welcher mehr Sicherheitsmerkmale aufweist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
      • Buchungsbestätigungen,
      • Flugtickets;
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person,
      • Vollmacht;

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis) 1 biometrietaugliches aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)hier können Sie Ihre Fotos erstellen lassen:- Studio 86- Foto Schatz- Mister Minit- im Eingangsbereich des Rathauses steht Ihnen ein Passbildautomat (4 Bilder für 10 €) zur Verfügung digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder können NICHT verwendet werden. ggfs. Staatsangehörigkeitsnachweis bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise "Weltreisende") reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggfs. Nachweis über Sorgerecht (Einverständniserklärung, siehe Downloads))

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Abholung: Zur Abholung bringen Sie bitte, sofern vorhanden, Ihren alten Reisepass mit. Wenn Sie bei Beantragung eine Handynummer oder E-Mail Adresse hinterlassen haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sobald Ihr Reisepasse im Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 - 6 Wochen. Falls Sie jemanden beauftragen möchten Ihren Reisepass abzuholen, dann stellen Sie bitte eine Abholungsvollmacht aus und geben Ihren alten Reisepass (falls einer vorhanden) mit. Abholungsvollmacht

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines "Express"-Reisepasses (Fertigungszeit: drei bis fünf Werktage).In begründeten Ausnahmen ist die sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich, der parallel zum biometrischen Reisepass beantragt wird. Dieser beinhaltet aber keine biometrischen Merkmale und wird daher nicht in allen Ländern anerkannt.

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    zusätzlich, Zweitpass, Reisepass beantragen, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English