Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen. Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden. Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon mobil: 02355 84-243

    Fax: buergerbuero@schalksmuehle.de

    E-Mail: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis unter 16 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altKinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)Personalausweis ab 16 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altamtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden istReisepass unter 18 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altKinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes) Reisepass ab 18 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altamtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung Ausweise/Pässe

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz, Passgesetz

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen Statusabfrage Reisepass / Personalausweis https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 EuroPersonalausweis über 24 Jahren: 37,00 EuroReisepass bis 24 Jahre: 37,50 EuroReisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English