Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Der Besitz eines Reisepasses ist für deutsche Staatsangehörige nicht generell verpflichtend (anders als der Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises ab der Vollendung des 16. Lebensjahres). Wenn Sie allerdings eine Reise antreten wollen, benötigen Sie je nach Zielland für die Einreise und den Aufenthalt einen Reisepass, ggf. auch ein Visum. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Ihres Ziellandes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen". Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für die Fälle, in denen für Minderjährige (auch Kinder und Säuglinge) ein Reisepass beantragt wird. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular "Elternbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister. Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Die Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Wenn Sie Ihren neuen Reisepass schneller benötigen, kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro (zusätzlich zu den regulären Pass-Gebühren, siehe unten) im Express-Verfahren hergestellt werden. Bei einer Antragstellung bis 12 Uhr liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten) im Bürgeramt bereit. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung durch die Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können und die Vollmacht sowie Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mit. Ebenfalls wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Bitte beachten Sie hierzu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von sechs Euro kann das biometrische Lichtbild für Ihren neuen Reisepass auch an der Fotostation im Bürgeramt gefertigt werden. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt zur Verwendung für die Passbeantragung in das Fachverfahren überspielt. Bitte beachten Sie, dass die Fotostation für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet ist.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Passgesetz

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Sie sind 24 Jahre oder älter? Die Gebühr für den Reisepass beträgt 60,00 €. Sie sind noch keine 24 Jahre alt? Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro. Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Meldewesen - Statusabfrage Personalausweis und Reisepass (Serviceportal) Meldewesen - Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises oder Reisepasses durch eine andere Person (Serviceportal) Passwesen - Einverständniserklärung der Eltern (Elternbescheinigung) Dateigröße: 190,1 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English