Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. In der Regel dauert die Bearbeitung 5 - 6 Wochen. Expressverfahren Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen. Vorläufiger Reisepass Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Marktstadt Waldbröl (früher Einwohnermeldeamt oder Passamt genannt) ist die erste Anlaufstelle für die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie finden es direkt im Erdgeschoss des Rathaus-Neubaus "Bürgerdorf am Alsberg". Das Bürgerbüro ist nicht für alle Anliegen zuständig. Einen vollständigen Überblick über die Dienstleistungen aller Ämter finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis) 1 Passfoto (biometrietauglich) Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English