Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen. Für die Abholung eines Reisepasses ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.Beantragung eines neuen Reisepasses:Zuständig für die Ausstellung ist die Passbehörde des Hauptwohnsitzes. Stellt eine unzuständige Behörde (zum Beispiel Urlaubsort in Deutschland, Nebenwohnsitzbehörde oder Ort der Arbeitsstelle) den Pass aus, verdoppelt sich die Gebühr. Die unzuständige Behörde muss in jedem Fall eine Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Dies ist bei Wohnsitz in Deutschland die Hauptwohnsitzbehörde, bei Wohnsitz im Ausland die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich anwesend sein. Die antragstellende Person kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kinder, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, sind - unabhängig vom Alter des Kindes - immer mitzubringen.Ob für ein Reiseziel ein Reisepass oder Visum benötigt wird, erfahren Sie über das Auswärtige Amt.Abholung des durch die Bundesdruckerei gefertigten Passes:Die Abholung des fertigen Passes soll grundsätzlich durch die antragstellende Person erfolgen. In Ausnahmefällen kann die antragstellende Person eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis, den alten Reisepass der antragstellenden Person (soweit vorhanden) und eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für Jugendliche unter 18 Jahren kann der Pass nur von der sorgeberechtigten Person abgeholt werden.Änderung:Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Anschrift, Name) ist auch der Reisepass zu ändern bzw. neu zu beantragen. Bei Beantragung und Änderung ist persönliches Erscheinen - auch für Kinder - Pflicht.Expressreisepass:Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt in diesem Fall innerhalb von ca. vier Werktagen. Es ist ein regulärer Pass, er wird lediglich bei der Bundesdruckerei in Berlin bevorzugt gefertigt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen für die Einreise in die USA. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.Reisepass für Vielreisende:Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass (statt des üblichen 32-Seiten-Passes) für zusätzliche Visaeinträge ausgestellt werden. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.Zweitpass:Grundsätzlich darf man nur einen Reisepass besitzen. In ganz besonderen Ausnahmefällen (Nachweis ist zu erbringen) ist die Ausstellung eines Zweitpasses möglich. Dieser ist grundsätzlich nur sechs Jahre gültig. Näheres erfragen Sie bitte im Einwohnermeldeamt.Gültigkeit: Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr(Die Dauer kann dem Zweck und der Dauer der Reise angepasst werden, z. B. auch nur einen Monat.) Die Verlängerung eines Reisepasses und eines vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Beschreibung

    In unserer Einwohnermeldeabteilung ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich. Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:FührungszeugnisMeldebescheinigungMelderegisterauskunft einfachMelderegisterauskunft erweitertPersonalausweis: Online-Ausweisfunktion AppPersonalausweis & Reisepass: AntragsstatusFür die nachfolgenden Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin, Sie können während der Öffnungszeiten eine Wartemarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen: Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Beantragung von Führungszeugnissen Ausstellung von Lebensbescheinigungen Für alle anderen Dienstleistungen der Einwohnermeldeabteilung können Sie hier einen Termin buchen:Terminvereinbarung Online

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mmWeitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Produkte - "Ausweisautomat alter Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis oder (falls auch nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Einverständniserklärung der abwesenden sorgeberechtigten Person und deren Ausweis oder Pass. Bei Vorsprache einer nicht sorgeberechtigten Person (= sog. Überbringungsbote) ist von der/den sorgeberechtigten Person/en ein entsprechender Antrag auszufüllen (s. Downloads/Links). Die mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antragsstatus können Sie jederzeit Online abfragen.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Barzahlung EC-Karte Kreditkarte (Mastercard, Maestro und Visa) VPay

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English