Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Antragsteller die besondere Dringlichkeit durch entsprechende Belege geltend macht. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch die Beantragung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung, ob der vorläufige Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird. Antragstellung /Gültigkeit Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird direkt im Bürger Büro ausgestellt. Mit der Beantragung des vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls ein richtiger Reisepass für sechs bzw. zehn Jahre zu beantragen. Zur Beantragung werden zusätzlich zu den Nachweisen der Dringlichkeit die gleichen Unterlagen wie für einen normalen Reisepass benötigt. Alle Informationen zur dazu erhalten Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Fax: buergerbuero@soest.de

    Telefon mobil: 02921 103-2199

    E-Mail: 02921 103-2127

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweise über die Dringlichkeit zur Ausstellung des vorläufigen Reisepasses (z.B. Flugbestätigung)Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass / Kinderreisepassein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), ca. 35 mm breit und 45 mm hoch mit hellem, einfarbigem HintergrundGrundsätzlich werden Ihre Daten zur Antragstellung aus dem Melderegister übernommen. Um Fehler zu vermeiden und ggfs. unterschiedliche Daten bzw. Schreibweisen zu vermeiden, legen Sie vorsorglich zur Antragstellung bitte Ihre Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch/ Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen) vor. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Ausländische Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden!

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    26,00 € + 70,00 € für den Reisepass ab 24 Jahren bzw. 37,50 € für den Reisepass unter 24 Jahren + 37,50 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de