Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt. Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich. Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere: Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen. Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises: Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333 Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Vorab ist ein Termin zu vereinbaren. Termine können über das Termin-Portal gebucht werden. Alternativ ist eine Buchung auch per Mail oder telefonisch möglich.Terminbuchungen über das Portal sind nur dann erfolgt, wenn auch der letzte Schritt "Bestätigung" mit einer Bestätigungsnachricht angezeigt wird.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder Kinderreisepass oder aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis: bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig Reisepass: bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- € Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de