Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis zur Lieferzeit von Reisepässen Bitte beachten Sie, dass der Regelversand bei Reisepässen aktuell bei acht bis zehn Wochen liegen kann. Die Bundesdruckerei begründet die langen Lieferzeiten mit einem besonders hohen Bestellaufkommen und begrenzten Produktionskapazitäten. Bestellungen im Expressversand sind momentan nicht von den Verzögerungen betroffen. Planen Sie die zeitlichen Verzögerungen bei der Beantragung Ihres Reisepasses ein. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Deutsche Staatsbürger*innen benötigen für Reisen ins Ausland, abhängig vom Reiseziel, gegebenenfalls einen Reisepass, da in manchen Ländern ein Personalausweis nicht ausreicht. Auch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gibt es seit dem 01.01.2024 nur noch den Reisepass. Alte Dokumente (auch Kinderreisepässe) behalten jedoch ihre Gültigkeit. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können, sind nicht verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 3. Generation ausgestellt, die mit biometrischen Merkmalen ausgestattet sind. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Zu den biometrischen Merkmalen im ePass zählt zunächst Ihr Gesicht. Deshalb ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich, seit dem 1. November 2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. www.auswaertiges-amt.de Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmi.bund.de Notwendige Unterlagen das persönliche Erscheinen des Reisepassinhabers (unabhängig vom Alter) ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument) bisheriger Personalausweis oder Reisepass (auch wenn der Reisepass ungültig ist) Geburts- oder Heiratsurkunde (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde) Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 18 Jahren schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können Gebühren für Personen unter 24 Jahren: 37,50 € für Personen ab 24 Jahren: 70,00 € (regulärer Versand) Gültigkeiten für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre Bearbeitungsdauer ca. 8 bis 10 Wochen durch die Bundesdruckerei Reisepass im Express-Bestellverfahren Notwendige Unterlagen Siehe Informationen Reisepass Gebühren für Personen unter 24 Jahren: 69,50 € für Personen ab 24 Jahren: 102,00 € Gültigkeiten für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre Bearbeitungsdauer / Hinweis: Der Reisepass im Express-Bestellverfahren ist innerhalb von 3 Werktagen (72 Stunden) bei der Behörde abholbereit, wenn der Antrag bis um 11:00 Uhr gestellt wird. Vorläufiger Reisepass Notwendige Unterlagen Siehe Informationen Reisepass Nachweis über die Eilbedürftigkeit (z.B. Reiseunterlagen) Gebühren 26,00 € Gültigkeit max. 1 Jahr Bearbeitungsdauer Ausstellung direkt nach Antragstellung Hinweis: Der vorläufige Reisepass darf nur ausgegeben werden, wenn die Zeit zur Beantragung eines Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht mehr ausreichend ist. Die Nutzungsdauer darf 1 Jahr nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird.Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de