Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Olfen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. Bei Jugendlichen unter 18. Jahren wird eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigt. Falls Sie Ihr Passfoto selbst digital aufnehmen und bearbeiten möchten, können Sie die Freeware Passbildgenerator verwenden, um normkonforme Passbilder zu erstellen. Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Gültigkeit Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums des Inneren und für Heimat: www.bmi.bund.de Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Fachbereichsleitung: Herr Thorsten Cornels

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!Im Bürger- und Tourismusbüro können Sie Ihren Personalausweis beantragen oder verlängern, den neuen Wohnsitz anmelden, diverse Antragsformulare abholen oder sich über Olfen und die Region informieren. Der Informationsbereich ist mit Broschüren und Kartenmaterial rund um Olfen oder den Städten und Gemeinden aus dem Naturpark Hohe Mark Westmünsterland ausgestattet. Hier finden Sie alle Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Möglichkeiten, einen Tag oder ein Wochenende in Olfen zu gestalten. Außerdem können Sie eine Floßfahrt oder Steverauenführung buchen oder sich die Saisonkarte für das Naturbad ausstellen lassen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-0

    E-Mail: buergerbuero@olfen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Olfen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) ist erforderlich.Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass bzw. Kinderreisepass ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Eine/n Erziehungsberechtigte/n bei unter 18-Jährigen (bitte beachten Sie hierbei die notwendige Einverständniserklärung) zusätzlich kann eine Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Eheschließungsurkunde bei Verheirateten/Geschiedenen sowie ggf. Namensänderungserklärung verlangt werden

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de