Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Morsbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepässe sind persönlich zu beantragen.Wegen der notwendigen Unterschrift (ab dem 10.Lebensjahr) und der Aufnahme der Fingerabdrücke (ab dem 6.Lebensjahr) ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre beschränkt. Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Dieser wird sofort gefertigt. Bitte vorab über die Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) informieren, ob der vorläufige Reisepass für das Reiseland ausreichend ist. Des Weiteren kann der richtige Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt dann nur 3-4 Werkstage (72 Stunden). In diesem Fall wird zu den normalen Gebühren i.H.v 70,- Euro (ggf. 37,50 Euro) eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 32,- Euro erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Fax: 02294 699-187

    Telefon Festnetz: 02294 699-513

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Morsbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45×35 mm der bisherige Reisepass oder der Personalausweis. bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der oder des Sorgeberechtigten erforderlich, ansonsten bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen!

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de