Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Merkblätter und achten Sie auf die Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern. Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.Der deutsche Reisepass wird grundsätzlich nur noch als biometrischer Reisepass mit einem elektronischen Chip ausgestellt, daher wird dieser auch als elektronischer Reisepass (ePass) bezeichnet. Hiervon ausgenommen vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe, wobei letztere seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden (s. unten). Benötigte Unterlagen (Beantragung) Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten) Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung) Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, z. B. der Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, erforderlich sein.Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden. Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde (bei minderjährigen Personen bei jeder Beantragung erforderlich) Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung der anwesenden gesetzlichen Vertretung Bei der Passbeantragung für minderjährige Personen müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch mindestens ein*e gesetzliche*r Vertreter*in persönlich anwesend sein. Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche Seit 01.01.2024 können für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden, der Kinderreisepass wurde bundesweit abgeschafft. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, sind weiterhin bis zum aufgedruckten Datum gültig, sofern das Kind anhand des aufgedruckten Lichtbildes noch identifizierbar ist. Noch gültige Kinderreisepässe können jedoch weder verlängert noch aktualisiert bzw. korrigiert werden. Weitere Informationen, u. A. zu den Gründen für die Abschafftung des Kinderreisepasses, finden Sie auf der Internetseite des Bundeministeriums des Innern und für Heimat. Hinweise zum Lichtbild Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können.Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Passbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich. Information über Eingang des Reisepasses Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Reisepässe.Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Reisepasses kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo - Fr von 7 bis 18 Uhr) abgefragt werden. Abholung Der Reisepass muss in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden. Der Versand von Reisepässen an den*die Inhaber*in ist nicht möglich. Zur Abholung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.Der alte Reisepass ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist oder es sich um einen Kinderreisepass handelt. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde oder es sich um eine Erstausstellung handelt.Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck und beachten Sie die dortigen Hinweise.Reisepässe für minderjährige Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden. Express-Reisepass Es besteht die Möglichkeit, Reisepässe gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € im Expressverfahren zu beantragen. Die Lieferzeit verkürzt sich im Expressverfahren von mehreren Wochen auf ca. drei bis fünf Werktage. Reisepass mit zusätzlichen Seiten Für vielreisende Personen besteht gegen eine zusätzliche Gebühr von 22,00 € die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für Stempel, Visa, Sichtvermerke, etc. zu beantragen. Vorläufiger Reisepass Vorläufige Reisepässe sind Notfalldokumente und dürfen nur ausgestellt werden, wenn die rechtzeitige Lieferung eines Reisepasses im Expressverfahren (s. oben) vor Reisebeginn nicht mehr möglich ist. Der beabsichtigte Reisebeginn muss durch geeignete Unterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nachgewiesen werden.Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Reisepass im Ausland ggf. nicht bzw. nur unter zusätzlichen Auflagen für die Einreise akzeptiert wird. Die Stadt Aachen bietet keine Beratung zu Einreisebestimmungen für andere Länder an. Bitte informieren Sie sich stets rechtzeitig bei den Behörden Ihres Reiseziels, welche Dokumente für die Einreise anerkannt werden. Hinweise zu ausländischen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Gültigkeitsdauer 10 Jahre (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)6 Jahre (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)6 Jahre (Zweitpass)vorläufige Reisepässe abhängig von der Reisedauer (maximal ein Jahr) Ausstellung mehrerer Reisepässe (Zweitpass) Grundsätzlich darf jede Person nur einen Reisepass besitzen, es sei denn sie hat ein berechtigtes Interesse am Besitz mehrerer Reisepässe. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn aus beruflichen Gründen regelmäßig parallel Visa für verschiedene Länder beantragt werden müssen.Das berechtigte Interesse muss durch geeignete Nachweise belegt werden, z. B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder Nachweise über bisherige und beabsichtigte Reiseaktivitäten.Über das Vorliegen eines berechtigten Interesses wird durch die Passbehörde im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten, Passstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Beschreibung

    Sowohl an den Standorten des Bürgerservice Aachen-Mitte als auch bei den Bezirksämtern werden ausschließlich Terminsprechzeiten angeboten. Bitte buchen oder stornieren Sie Ihren Termin: Online: www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241/432-1234 (montags bis freitags von 07.45 bis 18.00 Uhr). Bürger*innenservice Bahnhofplatz Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bürger*innenservice Katschhof Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Zusätzlich bietet der Bürgerservice Katschhof am 1. Samstag im Monat von 09.00 - 13.00 Uhr Terminsprechzeiten an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brand

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8199

    Telefon Festnetz: 0241 4320

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Beschreibung

    Im Bezirksamt Richterich als auch an den Standorten der anderen Bezirksämter und bei den Bürger*innenservice Aachen-Mitte werden ausschließlich Terminsprechzeiten im Servicebereich angeboten. Bitte nehmen Sie Termine nur wahr, wenn Sie gesund sind und stornieren Sie Termine, die Sie absagen müssen. Zur Terminvereinbarung haben Sie folgende MöglichkeitenMelde- und Passangelegenheiten, BewohnerparkenServiceportal: www.aachen.de/terminvereinbarung telefonisch: Servicecenter Call Aachen: 0241/432-1234 oder Servicestelle Bezirksamt Richterich : 0241/432-8610per mail: bezirksamt.richterich@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de