Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen. Für die Abholung eines Reisepasses ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.Beantragung eines neuen Reisepasses:Zuständig für die Ausstellung ist die Passbehörde des Hauptwohnsitzes. Stellt eine unzuständige Behörde (zum Beispiel Urlaubsort in Deutschland, Nebenwohnsitzbehörde oder Ort der Arbeitsstelle) den Pass aus, verdoppelt sich die Gebühr. Die unzuständige Behörde muss in jedem Fall eine Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Dies ist bei Wohnsitz in Deutschland die Hauptwohnsitzbehörde, bei Wohnsitz im Ausland die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich anwesend sein. Die antragstellende Person kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kinder, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, sind - unabhängig vom Alter des Kindes - immer mitzubringen.Ob für ein Reiseziel ein Reisepass oder Visum benötigt wird, erfahren Sie über das Auswärtige Amt.Abholung des durch die Bundesdruckerei gefertigten Passes:Die Abholung des fertigen Passes soll grundsätzlich durch die antragstellende Person erfolgen. In Ausnahmefällen kann die antragstellende Person eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis, den alten Reisepass der antragstellenden Person (soweit vorhanden) und eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für Jugendliche unter 18 Jahren kann der Pass nur von der sorgeberechtigten Person abgeholt werden.Änderung:Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Anschrift, Name) ist auch der Reisepass zu ändern bzw. neu zu beantragen. Bei Beantragung und Änderung ist persönliches Erscheinen - auch für Kinder - Pflicht.Expressreisepass:Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt in diesem Fall innerhalb von ca. vier Werktagen. Es ist ein regulärer Pass, er wird lediglich bei der Bundesdruckerei in Berlin bevorzugt gefertigt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen für die Einreise in die USA. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.Reisepass für Vielreisende:Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass (statt des üblichen 32-Seiten-Passes) für zusätzliche Visaeinträge ausgestellt werden. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.Zweitpass:Grundsätzlich darf man nur einen Reisepass besitzen. In ganz besonderen Ausnahmefällen (Nachweis ist zu erbringen) ist die Ausstellung eines Zweitpasses möglich. Dieser ist grundsätzlich nur sechs Jahre gültig. Näheres erfragen Sie bitte im Einwohnermeldeamt.Gültigkeit: Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr(Die Dauer kann dem Zweck und der Dauer der Reise angepasst werden, z. B. auch nur einen Monat.) Die Verlängerung eines Reisepasses und eines vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Beschreibung

    In unserer Einwohnermeldeabteilung ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich. Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:FührungszeugnisMeldebescheinigungMelderegisterauskunft einfachMelderegisterauskunft erweitertPersonalausweis: Online-Ausweisfunktion AppPersonalausweis & Reisepass: AntragsstatusFür die nachfolgenden Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin, Sie können während der Öffnungszeiten eine Wartemarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen: Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Beantragung von Führungszeugnissen Ausstellung von Lebensbescheinigungen Für alle anderen Dienstleistungen der Einwohnermeldeabteilung können Sie hier einen Termin buchen:Terminvereinbarung Online

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mmWeitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Produkte - "Ausweisautomat alter Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis oder (falls auch nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Einverständniserklärung der abwesenden sorgeberechtigten Person und deren Ausweis oder Pass. Bei Vorsprache einer nicht sorgeberechtigten Person (= sog. Überbringungsbote) ist von der/den sorgeberechtigten Person/en ein entsprechender Antrag auszufüllen (s. Downloads/Links). Die mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antragsstatus können Sie jederzeit Online abfragen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.50 EUR

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.00 EUR

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.00 EUR

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    a) Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 €b) Reisepass ab 24 Jahre: 70,00 €c) Reisepass 48 Seiten: 59,50 € bis 24 Jahred) Reisepass 48 Seiten: 92,00 € ab 24 Jahree) Reisepass Express: 69,50 € bis 24 Jahref) Reisepass Express: 102,00 € ab 24 JahreAchtungDie Gebühr unter a) und b) verdoppelt sich, wenn die Stadt Hürth unzuständige Behörde ist. Zum Beispiel wenn die antragstellende Person im Inland entweder keinen Wohnsitz oder einen anderen Hauptwohnsitz hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English