Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also einen Reisepass mit Chip. Im Chip des ePasses sind verschiedene personen- und dokumentenbezogene sowie biometrische Daten gespeichert: zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke Der ePass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Kann ein ePass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum benötigten Zeitpunkt fertiggestellt werden, ist ein ePass im Expressverfahren zu beantragen. Wenn auch der Expresspass mit einer Herstellungsdauer von 72 Stunden nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser ist allerdings nicht in allen Ländern als Einreisedokument anerkannt. e-Pass für Minderjährige Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann darüber hinaus auch für jüngere Kinder ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    den alten Ausweis oder Pass biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm), siehe Fotomustertafel (unten) die persönliche Antragstellung ist in jedem Fall erforderlich. sofern die deutsche Staatsbürgerschaft neu erlangt wurde, bringen Sie bitte die Einbürgerungsurkunde/den Vertriebenenausweismit. Sie haben kein biometrisches Passbild?Am Fototerminal des Rathauses können Sie biometrische Passbilder selbst erstellen.Beachten Sie bitte hierbei: erfassen Sie zunächst Ihre Daten (Foto, evtl. Fingerabdrücke) und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze. der Einzug der Gebühr von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür anfallenden Kosten. eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos. der Fotoautomat kann ab einer Körpergröße von 1,10 m genutzt werden. e-Pass für Minderjährige Geburtsurkunde ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand), siehe Fotomustertafel (unten) Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke des Kindes bei der Antragstellung genommen unter 6 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes nicht notwendig Einverständniserklärung (siehe unten) sowie die Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragsstellung zwingend erforderlich Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen: elterliche Sorge wird gemeinsam ausgeübt: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Ehe ist geschieden: Der allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben. Der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen. Eltern sind nicht miteinander verheiratet: Hat die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind, so hat sie eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes vorzulegen. Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Die Sorgeerklärung ist vorzulegen. ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: Der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverstaendniserklaerung zur Ausstellung von DokumenteEinverständniserklärung zur Ausstellung

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 2 Nummer 1 Paßgesetz (PaßG)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    7-8 Wochen 4-7 Tage bei Expressverfahren in dringenden Fällen der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt (allerdings nur in Ausnahmefällen; wird nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt).

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühren für Pässevordem 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit außer vorläufiger Reisepass) Reisepass: 37,50 Euro Expresspass: 69,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten: 59,50 Euro Expresspass mit 48 Seiten: 91,50 Euro Reisepass vorläufig (1 Jahr gültig): 26,00 Euro Gebühren für Pässe abdem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit außer vorläufiger Reisepass) Reisepass: 70,00 Euro Expresspass: 102,00 EuroReisepass mit 48 Seiten: 92,00 Euro Expresspass mit 48 Seiten: 124,00 Euro Reisepass vorläufig (1 Jahr gültig): 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Reiseausweis, Urlaub, 48-Seiten Reisepass, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Vielreisepass, Reisepaß, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English