Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. In der Regel dauert die Bearbeitung 5 - 6 Wochen. Expressverfahren Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen. Vorläufiger Reisepass Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Marktstadt Waldbröl (früher Einwohnermeldeamt oder Passamt genannt) ist die erste Anlaufstelle für die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie finden es direkt im Erdgeschoss des Rathaus-Neubaus "Bürgerdorf am Alsberg". Das Bürgerbüro ist nicht für alle Anliegen zuständig. Einen vollständigen Überblick über die Dienstleistungen aller Ämter finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis) 1 Passfoto (biometrietauglich) Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Reiseausweis, Urlaub, 48-Seiten Reisepass, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Vielreisepass, Reisepaß, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English