Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass (ePass 3.0)

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Beantragung des Reisepasses:

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten:

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. März 2017 gibt es den neuen Reisepass (ePass) 3.0. Der neue Pass hat ein neues Design und ist etwas kleiner als der bisherige. Zu den neuen Sicherheitsmerkmalen zählt unter anderem ein holografisches Lichtbild sowie die Aufnahme der Fingerabdrücke. Der Einsatz neuer Materialien soll den Pass nutzerfreundlicher machen.Ob ein Reisepass zur Einreise in ein Land benötigt wird, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts nachlesen. Dort finden Sie für jedes Reiseland Einreiseinformationen für deutsche Staatsbürger. Grundsätzlich können Sie mit dem Reisepass weltweit in jedes Land verreisen. Unter Umständen sind jedoch VISA etc. notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise, welche Dokumente benötigt werden.Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Betragung benötigen wir: Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderreisepass oder Kinderausweis oder Ihren Personalausweis Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch vor. Reisepässe für MinderjährigeAufgrund europäischer Vorgaben ergab sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.Für Minderjährige stehen je nach Reiseziel Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.Weitere Informationen zu den Dokumenten finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten dieses Portals.Wir beraten Sie gerne, welches Dokument für Ihre Reise in Frage kommt.Soll ein Reisepass für Kinder unter 18 Jahren bestellt werden, benötigen wir: das persönliche Erscheinen des Kindes, ein biometrisches Lichtbild, ein altes Ausweisdokument, soweit vorhanden, sonst die Geburtsurkunde, bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten (Ein Formular finden Sie auf dieser Website), bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis z.B. vom Jugendamt

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Reisepass kann von jedem deutschen Staatsbürger beantragt werden, deren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Delbrück liegt. Sie müssen eigenhändig unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke abgeben. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepassgesetz

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachdem alle Antragsdaten (Lichtbild, Unterschrift und Fingerabdrücke) in den Antrag aufgenommen wurden, wird der Reisepass von der Bundesdruckerei Berlin produziert und zum Bürgerbüro der Stadt Delbrück zurückgesandt.Das Dokument ist mit Vorkasse hier vor Ort zu bezahlen. Sie können hier mit EC-Karte, auch digital, Kreditkarte und in Bar bezahlen. Vorzugsweise nehmen wir bargeldlose Zahlungen entgegen.Sie erhalten wahlweise eine E-Mail oder einen Brief als Abholbenachrichtung und können den Reisepass nach dessen Eingang im Bürgerbüro abholen. Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Eine Vollmacht finden Sie auf dieser Website.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragsaufnahme vor Ort dauert je nach Wartezeit ca. 5 - 10 Minuten. Die Produktions- und Lieferzeiten variieren zur Zeit stark. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die aktuellen Lieferzeiten.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für unter 24-Jährige: 37,50 €Für über 24-Jährige: 70,00 €Expressversand bei Lieferung innerhalb 4 Werktagen: zzgl. 32,00 €Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: zzgl. 22,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lieferzeiten für die Reisepässe variieren zur Zeit stark. Wegen dem hohen Bestellaufkommen sind Lieferzeiten von bis zu 10 Wochen einzuplanen. Alternativ kann der Expressversand für 32,00 € gebucht werden. Dann wird der Reisepass innerhalb der nächsten 4 Werktage produziert und geliefert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Elektronischer Reisepass, Identifikation, Biometrischer Reisepass, Ausweis, Europapass, Urlaub, Einreise, Reisepaß, verreisen, ePass, EU-Ausland, Reiseausweis, deutscher Reisepass, Ausland, Ferien, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de