Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Beantragung des Reisepasses:

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten:

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also einen Reisepass mit Chip. Im Chip des ePasses sind verschiedene personen- und dokumentenbezogene sowie biometrische Daten gespeichert: zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke Der ePass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Kann ein ePass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum benötigten Zeitpunkt fertiggestellt werden, ist ein ePass im Expressverfahren zu beantragen. Wenn auch der Expresspass mit einer Herstellungsdauer von 72 Stunden nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser ist allerdings nicht in allen Ländern als Einreisedokument anerkannt. e-Pass für Minderjährige Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann darüber hinaus auch für jüngere Kinder ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    den alten Ausweis oder Pass biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm), siehe Fotomustertafel (unten) die persönliche Antragstellung ist in jedem Fall erforderlich. sofern die deutsche Staatsbürgerschaft neu erlangt wurde, bringen Sie bitte die Einbürgerungsurkunde/den Vertriebenenausweismit. Sie haben kein biometrisches Passbild?Am Fototerminal des Rathauses können Sie biometrische Passbilder selbst erstellen.Beachten Sie bitte hierbei: erfassen Sie zunächst Ihre Daten (Foto, evtl. Fingerabdrücke) und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze. der Einzug der Gebühr von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür anfallenden Kosten. eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos. der Fotoautomat kann ab einer Körpergröße von 1,10 m genutzt werden. e-Pass für Minderjährige Geburtsurkunde ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand), siehe Fotomustertafel (unten) Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke des Kindes bei der Antragstellung genommen unter 6 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes nicht notwendig Einverständniserklärung (siehe unten) sowie die Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragsstellung zwingend erforderlich Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen: elterliche Sorge wird gemeinsam ausgeübt: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Ehe ist geschieden: Der allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben. Der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen. Eltern sind nicht miteinander verheiratet: Hat die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind, so hat sie eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes vorzulegen. Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Die Sorgeerklärung ist vorzulegen. ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: Der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverstaendniserklaerung zur Ausstellung von DokumenteEinverständniserklärung zur Ausstellung

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 2 Nummer 1 Paßgesetz (PaßG)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    7-8 Wochen 4-7 Tage bei Expressverfahren in dringenden Fällen der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt (allerdings nur in Ausnahmefällen; wird nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt).

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühren für Pässevordem 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit außer vorläufiger Reisepass) Reisepass: 37,50 Euro Expresspass: 69,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten: 59,50 Euro Expresspass mit 48 Seiten: 91,50 Euro Reisepass vorläufig (1 Jahr gültig): 26,00 Euro Gebühren für Pässe abdem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit außer vorläufiger Reisepass) Reisepass: 70,00 Euro Expresspass: 102,00 EuroReisepass mit 48 Seiten: 92,00 Euro Expresspass mit 48 Seiten: 124,00 Euro Reisepass vorläufig (1 Jahr gültig): 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Elektronischer Reisepass, Identifikation, Biometrischer Reisepass, Ausweis, Europapass, Urlaub, Einreise, Reisepaß, verreisen, ePass, EU-Ausland, Reiseausweis, deutscher Reisepass, Ausland, Ferien, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de