Mietwagengenehmigung Erteilung

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession). Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Fax: 88 66578

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Numer 2/ § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein): Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden. Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK). Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen. Weitere Informationen finden Sie hier. Personalausweis oder Pass Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend) Schufa-Auskunft Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag. Bei bestehenden Betrieben zusätzlich: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis der fachlichen Eignung durch die Ablegung der Fachkundeprüfung "Straßenpersonenverkehr" (Taxen- und Mietwagenverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer der Betriebssitz muss in Essen sein Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg ("Punktekonto") noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein. Ihr Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein. Sie müssen Ihr Taxiunternehmen hauptberuflich betreiben. Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Weitere Fragen können bei der persönlichen Vorsprache erörtert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 47, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Genehmigung einer Taxi- oder Mietwagenkonzession ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 8 - 12 Wochen

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mietwagengenehmigung, Omnibusverkehr, Personenbeförderung, Genehmigung zum Mietwagenverkehr, Mietwagen, Gelegenheitsverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English