Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    Im Namensrecht gilt das Prinzip der Namenskontinuität, d.h. der einmal gesetzlich erworbene Vorname oder Familienname kann nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wennder Name anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen Wortspielen gibt,die Aussprache und Schreibweise des Namens zu erheblichen Schwierigkeiten führen,ein Pflegekind den Namen der Pflegeeltern erhalten soll,der Kindesname an den Geburtsnamen eines Elternteils nach einer Scheidung angepasst werden soll. Gegen den Willen des anderen Elternteils darf der Name nur geändert werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist,Änderung des Familiennamen im Anschluss an eine Einbürgerung, wenn im Interesse einer weiteren Integration Wert auf einen unauffälligen Namen gelegt wird.Eine Änderung des Namens kommt indes nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt. Auch ist es kein Grund für eine Namensänderung, wenn der bestehende Name fremdländischen Ursprungs ist, es sei denn es bestehen erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache oder Schreibweise.Antragsberechtigt sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Anträge können auch bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.Nähere Informationen erhalten Sie auch bei dem Kreis Soest.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    vollständig ausgefülltes Antragsformulareine möglichst ausführliche Begründung des Antrages (formlos)eine Meldebescheinigungeine aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages / der Heiratsurkundebei Personen über 14 Jahren ein Führungszeugniseinen Einkommensnachweis

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    Gesetz über die Änderung von Familiennnamen und Vornamen (NamÄndG)Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (1. DV NamÄndG)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz (NamÄndVwV)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Hinweise für Welver: Vorname Änderung der Reihenfolge

    Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens kann bis zu 1.022,00 € betragen. Im Regelfall werden 665,00 € festgelegt.Die Gebühr für die Änderung eines Vornamens kann bis zu 255,00 € betragen. Im Regelfall werden 179,00 € festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Vorname, Rufname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Familie, Taufname, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English