Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn eine Person mehrere Vornamen führt, kann die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmt werden. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist unzulässig.
    Wenn eine Person mehrere Vornamen führt, kann die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmt werden. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist unzulässig.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    Standesamt

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    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) Geburtsurkunde (aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht) Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) Geburtsurkunde (aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht) Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Namenserklärung: 26,00 € Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €
    Namenserklärung: 26,00 € Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Vorname, Rufname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Familie, Taufname, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English