Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist zu unterscheiden zwischen Namenserklärungen für Kinder und Ehepaare. Namenserklärungen für Kinder Vornamen eines Kindes Die sorgeberechtigten Eltern geben ihrem Kind gemeinsam einen Vornamen. Die alleinsorgeberechtige Mutter bestimmt den Vornamen ihres Kindes.Bitte beachten Sie, dass die Vornamensgebung mit der Geburtsbeurkundung abgeschlossen ist und somit ein erteilter Vorname erstmal grundsätzlich nicht änderbar ist. Sollten Sie mehrere Vornamen haben und sind mit der Reihenfolge nicht zufrieden, können Sie ab dem 01.11.2018 die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern. Eine Hinzufügung oder das Weglassen sowie die Änderung der Schreibweise eines Vornamens ist dabei nicht möglich. Familienname eines Kindes Die aufgeführten Hinweise beziehen sich nur auf Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und einfachen Sachverhalten. Bei Fragen zur Namenführung in ausländischen Rechten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Ersterwerb Sie führen einen Ehenamen und sind verheiratet, so erhält das Kind diesen Ehenamen. Führt ein Elternteil durch Hinzufügung einen Doppelnamen, so kann er nicht auf das gemeinsame Kind übergehen.Sie sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen, so müssen Sie gemeinsam bestimmen, welchen Namen von welchem Elternteil das Kind zum Familiennamen haben soll. Diese einmal getroffene Bestimmung ist für alle weiteren Kinder bindend. Hat die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Spätere Namensänderungen NamenserteilungDie alleinerziehungsberechtigte Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen. Der andere Elternteil muss dieser Namenserteilung zustimmen. Neubestimmung des Familienamens nach Begründung gemeinsamer Sorge Führt Ihr Kind bereits einen Familiennamen und Sie begründen anschließend die gemeinsame Sorge, so kann der Familienname des Kindes binnen 3 Monate neu bestimmt werden. Einbenennung des Kindes in eine StieffamilieDer Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen erteilen.Die Namensbestimmung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge auch zusteht oder das Kind seinen Namen führt. Namenserklärungen für Ehegatten Ehenamen bestimmen Bei oder nach der Eheschließung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Dieses kann einer der Geburtsnamen der Eheleute oder den zur Zeit der Eheschließung geführte Name eines der Ehegatten sein. Geben die Eheleute keine Erklärung ab, so behält jeder seinen Namen. Doppelnamen bestimmen Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt aber nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der hinzuzufügende Name aus mehreren Namen, so kann nur einer der Namen vorangestellt oder angefügt werden. Doppelnamen widerrufen Die Bestimmung eines Doppelnamens kann während bestehender Ehe einmalig widerrufen werden. Früheren Namen annehmen Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod kann der Geburtsname oder ein früher geführter Name wieder angenommen werden. Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen Ist ein Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger so sind Rechtswahlerklärungen und somit auch evtuell andere Namenführungen möglich. Wir beraten Sie gerne.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    E-Mail: standesamt@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Namenserklärungen können bei jedem Standesamt in Deutschland abgegeben werden. Sie werden jedoch erst wirksam, wenn das zuständige deutsche Standesamt (Geburts- bzw. Eheschließungsstandesamt) diese Erklärung entgegengenommen hat. Ist Ihr Kind im Ausland geboren oder Sie haben im Ausland geheiratet werden die Namenserklärungen wirksam, wenn diese vom Standesamt des Wohnsitzes entgegengenommen werden. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, werden die Namenserklärungen wirksam durch Entgegennahme des Standesamtes Berlin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Vorname, Rufname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Familie, Taufname, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English