Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Namensführung einer Person (Vor- und Familienname) richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht. Danach ist eine Namensänderung nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen möglich. Eine Namensänderung kann infolge Eheschließung (siehe hierzu: Namensführung in der Ehe ) oder infolge Namenserteilung erreicht werden. Zudem kann die Reihenfolge mehrerer Vornamen seit dem 01.11.2018 neu sortiert werden. Wer z. B. mehrere Vornamen hat und der Rufname nicht an erster Stelle steht, kann dies durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ändern. Bei Vornamen mit Bindestrich, wie z. B. Anna-Maria, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt.Hat eine Person darüber hinaus mit ihrem bestehenden Namen Schwierigkeiten, die hinzunehmen ihr nicht zugemutet werden können, so besteht nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen die Möglichkeit, den Namen zu ändern (öffentlich-rechtliche Namensänderung). Hier ist ein sogenannter wichtiger Grund geltend zu machen. Der wichtige Grund ist vom Antragsteller darzulegen. Diese Gründe können vielseitiger Art sein, z. B. dass der Familienname keine Unterscheidungskraft hat - sog. Sammelnamen, wie Müller, Schmitz u. a. - oder der Name lächerlich oder anstößig klingt oder schwierig auszusprechen oder zu schreiben ist.Das gleiche gilt, wenn die Schreibweise des Vor- oder Familiennamens geändert, ein neuer Vorname hinzugefügt oder einer von mehreren Vornamen weggelassen werden möchte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Fax: 02403 71-325

    Telefon Festnetz: 02403 710

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Änderung der Reihenfolge von Vornamen werden eine aktuelle Geburtsurkunde sowie ein gültiger Lichtbildausweis benötigt.Für die öffentlich-rechtliche Namensänderung werden das Antragsformular sowie ein Informationsblatt über beizubringende Unterlagen vom Standesamt ausgegeben.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung der Reihenfolge von Vornamen erfolgt zuständigkeitshalber beim Standesamt am Geburtsort. Die gewünschte Änderung kann aber bei jedem deutschen Standesamt erklärt werden, z. B. am Wohnort. Von dort wird die Erklärung dem zuständigen Geburtsstandesamt weitergeleitet. Vor einer schriftlichen Antragstellung zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung kann sich der Antragsteller bei der für seinen Wohnort zuständigen Namensänderungsbehörde (für den Wohnort Eschweiler: Namensänderungsbehörde bei der StädteRegion Aachen) mündlich beraten lassen. Diese Beratung ist kostenlos.Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen sind dem Standesbeamten am Wohnort vorzulegen. Dieser leitet den Antrag bei Wohnsitz in Eschweiler zuständigkeitshalber an den Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weiter.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Vorname, Rufname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Familie, Taufname, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English