Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterliegt Ihr Name deutschem Recht und haben Sie mehrere Vornamen, so können Sie deren Reihenfolge durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung).Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.Die Namensänderung erfolgt durch das für die Geburt zuständige registerführende Standesamt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, ist das Standesamt, welches das Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt, zuständig. Gibt es kein Register, ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Ist auch dies nicht gegeben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (§ 45 a Personenstandsgesetz)Falls Sie lediglich Ihren Wohnsitz in Aachen haben und innerhalb Deutschlands geboren sind, kann Ihr Wunsch auf Veränderung der Reihenfolge der Vornamen hier beurkundet werden. Eine endgültige Entscheidung und Ausstellung einer Bescheinigung erhalten Sie jedoch nur über das registerführende Standesamt, in der Regel dem Standesamt Ihrer Geburt.Sind Sie im Stadtgebiet Aachen geboren, können wir Ihr Anliegen direkt bearbeiten. Zur Aufnahme Ihres Wunsches müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.Eine Terminabsprache unter geburtenbuch@mail.aachen.de ist zwingend erforderlich! Terminvergabe Geburtenbuch Falls Sie keinen digitalen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an unseren Call-Center unter 0241-432-0 und bitte unter Angabe der notwendigen Informationen um Weitergabe an das Standesamt. Vielen Dank! Stand 17.12.2024

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Die Büros befinden sich Parterre und sind barrierefrei erreichbar. Anmeldung von im Stadtgebiet Aachen geborenen Kindern, Nachbeurkundung von Geburten im Ausland, Vaterschaftsfeststellung, Folgebeurkundungen Geburtenregister, Änderung der Reihenfolge der Vornamen, Erklärung zum Selbstbestimmungsgesetz Ein Termin ist notwendig! Bitte buchen Sie den Termin online! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Terminvergabe Geburtenregister Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt! Sobald der Termin online gebucht wurde, haben Sie die gesetzliche Frist von 7 Tagen bei der Anmeldung von Neugeborenen eingehalten, auch wenn Ihr Termin erst später ist. Das Standesamt Aachen bietet zur Zeit die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen nur in wenigen Ausnahmefällen an! Weitere Informationen und mögliche Alternativen erhalten Sie hier. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können sie einen Termin bei unserem Fachbereich Kinder, Jugend, und Schule vereinbaren. Da Sie damit gleichzeitig eine gemeinsame Sorgerklärung abgeben können, ist diese zu empfehlen! Sie müssen derzeit nur ca. 2 Wochen auf einen Termin warten. Für weiteres klicken Sie dann bitte auf Anerkennung Vaterschaft. Vielen Dank! Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine E-Mail an geburtenbuch@mail.aachen.de Sollten Sie keinen E-Mail-Zugriff haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-0 und geben Sie dort Ihre Daten mit der Bitte um Weitergabe und Terminvergabe bekannt! Vielen Dank! (Stand 03.01.2025)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: geburtenbuch@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Geburtenregister Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand:03.01.2025) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Familienname, Namensrecht, Rufname, Taufname, Nachname, Namensänderung, Familie, Vorname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de