Vorname Änderung

    Vorname ändern

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

    • das öffentliche Interesse oder
    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

    Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

    • religiöse Motive,
    • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
    • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
    • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
    • nach einer Geschlechtsumwandlung.

    Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

    Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

    Zuständigkeit

    Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
    • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

    • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
    • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 Monate

    Kosten

    Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Vorname, Namensänderung, Namensrecht, Nachname, Rufname, Taufname, Familie, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English