Vorname Änderung

    Vorname ändern

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

    • das öffentliche Interesse oder
    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

    Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

    • religiöse Motive,
    • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
    • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
    • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
    • nach einer Geschlechtsumwandlung.

    Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

    Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Namensführung einer Person (Vor- und Familienname) richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht. Danach ist eine Namensänderung nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen möglich. Eine Namensänderung kann infolge Eheschließung (siehe hierzu: Namensführung in der Ehe ) oder infolge Namenserteilung erreicht werden. Zudem kann die Reihenfolge mehrerer Vornamen seit dem 01.11.2018 neu sortiert werden. Wer z. B. mehrere Vornamen hat und der Rufname nicht an erster Stelle steht, kann dies durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ändern. Bei Vornamen mit Bindestrich, wie z. B. Anna-Maria, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt.Hat eine Person darüber hinaus mit ihrem bestehenden Namen Schwierigkeiten, die hinzunehmen ihr nicht zugemutet werden können, so besteht nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen die Möglichkeit, den Namen zu ändern (öffentlich-rechtliche Namensänderung). Hier ist ein sogenannter wichtiger Grund geltend zu machen. Der wichtige Grund ist vom Antragsteller darzulegen. Diese Gründe können vielseitiger Art sein, z. B. dass der Familienname keine Unterscheidungskraft hat - sog. Sammelnamen, wie Müller, Schmitz u. a. - oder der Name lächerlich oder anstößig klingt oder schwierig auszusprechen oder zu schreiben ist.Das gleiche gilt, wenn die Schreibweise des Vor- oder Familiennamens geändert, ein neuer Vorname hinzugefügt oder einer von mehreren Vornamen weggelassen werden möchte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

    Zuständigkeit

    Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Fax: 02403 71-325

    Telefon Festnetz: 02403 710

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Änderung der Reihenfolge von Vornamen werden eine aktuelle Geburtsurkunde sowie ein gültiger Lichtbildausweis benötigt.Für die öffentlich-rechtliche Namensänderung werden das Antragsformular sowie ein Informationsblatt über beizubringende Unterlagen vom Standesamt ausgegeben.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
    • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

    • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
    • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung der Reihenfolge von Vornamen erfolgt zuständigkeitshalber beim Standesamt am Geburtsort. Die gewünschte Änderung kann aber bei jedem deutschen Standesamt erklärt werden, z. B. am Wohnort. Von dort wird die Erklärung dem zuständigen Geburtsstandesamt weitergeleitet. Vor einer schriftlichen Antragstellung zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung kann sich der Antragsteller bei der für seinen Wohnort zuständigen Namensänderungsbehörde (für den Wohnort Eschweiler: Namensänderungsbehörde bei der StädteRegion Aachen) mündlich beraten lassen. Diese Beratung ist kostenlos.Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen sind dem Standesbeamten am Wohnort vorzulegen. Dieser leitet den Antrag bei Wohnsitz in Eschweiler zuständigkeitshalber an den Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weiter.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 Monate

    Kosten

    Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Namensrecht, Namensänderung, Vorname, Rufname, Taufname, Familie, Familienname, Nachname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de