Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.

    Hinweise für Rödinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden: Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe Widerruf des hinzugefügten Namens Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe Namenserteilung von Kindern Namensbestimmung von Kindern Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB) Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Wenden Sie sich gerne direkt mit Ihrem Anliegen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Standesamt Rödinghausen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Fachteam Ordnung, Sicherheit und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Pemberville Platz 1

    32289 Rödinghausen

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde oder
    • Sorgesrechtsnachweis

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Kind führt bereits einen Namen
    • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
    • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rödinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 43 Personenstandsgesetz (PStG) §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Rödinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig.

    Fristen

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de