• Schwalmtal (Landkreis Viersen, Nordrhein-Westfalen)
Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Ansprechpartner

Für Schwalmtal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde oder
  • Sorgesrechtsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

  • Kind führt bereits einen Namen
  • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
  • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Fristen

Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

Version

Technisch geändert am 11.12.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de