Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Heiratet ein sorgeberechtigter Elternteil eine andere Person, die nicht Elternteil des Kindes ist, kann das Kind in diesen Ehenamen einbenannt werden. Voraussetzung ist, dass ein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde und das Kind im selben Haushalt lebt. Bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen ist die Zustimmung hierfür einzuholen. Voraussetzungen: Sorgeberechtigter Elternteil heiratet erneut Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Ehegatten und Kind leben im selben Haushalt Zustimmungserklärung des anderen Elternteils soweit sorgeberechtigt
    Heiratet ein sorgeberechtigter Elternteil eine andere Person, die nicht Elternteil des Kindes ist, kann das Kind in diesen Ehenamen einbenannt werden. Voraussetzung ist, dass ein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde und das Kind im selben Haushalt lebt. Bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen ist die Zustimmung hierfür einzuholen. Voraussetzungen: Sorgeberechtigter Elternteil heiratet erneut Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Ehegatten und Kind leben im selben Haushalt Zustimmungserklärung des anderen Elternteils soweit sorgeberechtigt

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    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

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    Fax: 02363/107-164

    Telefon Festnetz:

    E-Mail: standesamt@stadt-datteln.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise/Reisepässe Geburtsurkunde Kind Eheurkunde (der neu geschlossenen Ehe) Haushaltsbescheinigung/Meldebescheinigung Evtl. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht) Evtl. Einwilligungserklärung des anderen Elternteils (soweit sorgeberechtigt)
    Personalausweise/Reisepässe Geburtsurkunde Kind Eheurkunde (der neu geschlossenen Ehe) Haushaltsbescheinigung/Meldebescheinigung Evtl. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht) Evtl. Einwilligungserklärung des anderen Elternteils (soweit sorgeberechtigt)

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de