Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Es ist zu unterscheiden zwischen Namenserklärungen für Kinder und Ehepaare. Namenserklärungen für Kinder Vornamen eines Kindes Die sorgeberechtigten Eltern geben ihrem Kind gemeinsam einen Vornamen. Die alleinsorgeberechtige Mutter bestimmt den Vornamen ihres Kindes.Bitte beachten Sie, dass die Vornamensgebung mit der Geburtsbeurkundung abgeschlossen ist und somit ein erteilter Vorname erstmal grundsätzlich nicht änderbar ist. Sollten Sie mehrere Vornamen haben und sind mit der Reihenfolge nicht zufrieden, können Sie ab dem 01.11.2018 die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern. Eine Hinzufügung oder das Weglassen sowie die Änderung der Schreibweise eines Vornamens ist dabei nicht möglich. Familienname eines Kindes Die aufgeführten Hinweise beziehen sich nur auf Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und einfachen Sachverhalten. Bei Fragen zur Namenführung in ausländischen Rechten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Ersterwerb Sie führen einen Ehenamen und sind verheiratet, so erhält das Kind diesen Ehenamen. Führt ein Elternteil durch Hinzufügung einen Doppelnamen, so kann er nicht auf das gemeinsame Kind übergehen.Sie sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen, so müssen Sie gemeinsam bestimmen, welchen Namen von welchem Elternteil das Kind zum Familiennamen haben soll. Diese einmal getroffene Bestimmung ist für alle weiteren Kinder bindend. Hat die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Spätere Namensänderungen NamenserteilungDie alleinerziehungsberechtigte Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen. Der andere Elternteil muss dieser Namenserteilung zustimmen. Neubestimmung des Familienamens nach Begründung gemeinsamer Sorge Führt Ihr Kind bereits einen Familiennamen und Sie begründen anschließend die gemeinsame Sorge, so kann der Familienname des Kindes binnen 3 Monate neu bestimmt werden. Einbenennung des Kindes in eine StieffamilieDer Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen erteilen.Die Namensbestimmung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge auch zusteht oder das Kind seinen Namen führt. Namenserklärungen für Ehegatten Ehenamen bestimmen Bei oder nach der Eheschließung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Dieses kann einer der Geburtsnamen der Eheleute oder den zur Zeit der Eheschließung geführte Name eines der Ehegatten sein. Geben die Eheleute keine Erklärung ab, so behält jeder seinen Namen. Doppelnamen bestimmen Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt aber nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der hinzuzufügende Name aus mehreren Namen, so kann nur einer der Namen vorangestellt oder angefügt werden. Doppelnamen widerrufen Die Bestimmung eines Doppelnamens kann während bestehender Ehe einmalig widerrufen werden. Früheren Namen annehmen Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod kann der Geburtsname oder ein früher geführter Name wieder angenommen werden. Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen Ist ein Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger so sind Rechtswahlerklärungen und somit auch evtuell andere Namenführungen möglich. Wir beraten Sie gerne.
Welchen Namen führen die gemeinsamen Kinder miteinander verheirateter oder nicht miteinander verheirateter Eltern? Die Eltern sind verheiratet ...Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen), so erhält auch ihr Kind diesen Namen.Führen sie keinen Ehenamen, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll. Diese Bestimmung gilt auch für ihre weiteren Kinder. Ein aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzter Doppelname kann nicht gebildet werden. Können sich die Eltern nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet ...Kraft Gesetzes hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge für das Kind; es erhält den Familiennamen der Mutter. Sie kann jedoch dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters (mit dessen Einwilligung) erteilen. Diese Namenserteilung ist unwiderruflich. Haben die Eltern des Kindes schon vor der Beurkundung der Geburt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben und steht ihnen die Sorge für das Kind gemeinsam zu, müssen sie auch gemeinsam entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Bestimmung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt getroffen werden. Nach Ablauf dieser Frist überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil.Die gemeinsame Sorge für das Kind wird später begründet ...Durch Eheschließung der Eltern oder durch eine Sorgeerklärung kann die gemeinsame Sorge für ein Kind auch nach der Beurkundung der Geburt des Kindes begründet werden. Innerhalb von 3 Monaten kann dann der Geburtsname des Kindes neu bestimmt werden, es sei denn, die Eltern bestimmen bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen. In diesem Fall erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.