Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln im Grundsatz abschließend das Namensrecht in Deutschland. Neben den Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zu ändern. Da es immer auf Ihre eigenen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen und die Ihrer Familie ankommt, welche Namensänderung für Sie möglich ist, lassen Sie sich beim Standesamt beraten, was zu tun ist und welche Kosten genau auf Sie zukommen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung soll nur in Härtefällen zum Tragen kommen und kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig abgelehnt werden. Die Zuständigkeit in diesem Bereich unterliegt der Kreisverwaltung Unna, die Anträge werden lediglich im Rahmen der Amtshilfe weitergeleitet. Falls Sie Spätaussiedler*in sind, können Sie gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu Ihren Vor-und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Die Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer*innen, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können unter bestimmten Voraussetzungen gem. Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen. Ob für Sie die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Für personenstandsrechtliche Fragen rund um das Thema Geburt oder Heirat erhalten Sie alle Informationen und Auskünfte beim Standesamt der Stadt Unna.

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    59411

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher Antrag

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English