Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

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    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Anschlusserklärung ist dann erforderlich, wenn die Eltern eines über 5 Jahre alten Kindes heiraten und einen Ehenamen bestimmen. Ist das Kind unter 5 Jahre erstreckt sich der gewählte Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind. Voraussetzungen: Kind schließt sich dem gemeinsamen Ehenamen an Kind ist über 5 Jahre alt Kinder zwischen 5 und 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. In diesen Fällen können Eltern die Erklärung jedoch auch als gesetzliche Vertreter alleine abgeben. Kinder über 14 Jahre müssen die Erklärung selbst abgeben, Zustimmung der Eltern ist jedoch erforderlich.
    Eine Anschlusserklärung ist dann erforderlich, wenn die Eltern eines über 5 Jahre alten Kindes heiraten und einen Ehenamen bestimmen. Ist das Kind unter 5 Jahre erstreckt sich der gewählte Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind. Voraussetzungen: Kind schließt sich dem gemeinsamen Ehenamen an Kind ist über 5 Jahre alt Kinder zwischen 5 und 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. In diesen Fällen können Eltern die Erklärung jedoch auch als gesetzliche Vertreter alleine abgeben. Kinder über 14 Jahre müssen die Erklärung selbst abgeben, Zustimmung der Eltern ist jedoch erforderlich.

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    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

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    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

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    E-Mail: standesamt@stadt-datteln.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Standesamt

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden) Geburtsurkunde Kind Nachweis der Namensänderung/Eheurkunde Die Eltern müssen nachweisen, welchen Ehenamen sie bestimmt haben. Dies ist durch die Eheurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung möglich.
    Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden) Geburtsurkunde Kind Nachweis der Namensänderung/Eheurkunde Die Eltern müssen nachweisen, welchen Ehenamen sie bestimmt haben. Dies ist durch die Eheurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung möglich.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Kosten

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    26,00 €
    26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English