• Kerken (Landkreis Kleve, Nordrhein-Westfalen)
Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Ansprechpartner

Für Kerken wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

Version

Technisch geändert am 11.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English