Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt. Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt. Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen: im Fall einer Scheidung rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung Personalausweis nach Versterben des Partners / der Partnerin Sterbeurkunde Peronalausweis

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, Name annehmen, Namen annehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de