Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt führt. Der sorgeberechtigte Elternteil kann dem Kind durch Erklärung beim Standesamt auch den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils. Soweit das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, bedarf es auch der Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen sind öffentlich zu beglaubigen. Voraussetzungen: Nur ein Elternteil ist sorgeberechtigt Einwilligungserklärung des nicht sorgeberechtigten Elternteils Minderjähriges Kind, ist das Kind über 5 Jahre, muss es der Erteilung zustimmen
    Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt führt. Der sorgeberechtigte Elternteil kann dem Kind durch Erklärung beim Standesamt auch den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils. Soweit das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, bedarf es auch der Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen sind öffentlich zu beglaubigen. Voraussetzungen: Nur ein Elternteil ist sorgeberechtigt Einwilligungserklärung des nicht sorgeberechtigten Elternteils Minderjähriges Kind, ist das Kind über 5 Jahre, muss es der Erteilung zustimmen

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    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

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    Fax: 02363/107-164

    Telefon Festnetz:

    E-Mail: standesamt@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden) Geburtsurkunde Kind Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes (Nachweis über das alleinige Sorgerecht)
    Personalausweis oder Reisepass der Eltern (vom Kind, falls vorhanden) Geburtsurkunde Kind Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes (Nachweis über das alleinige Sorgerecht)

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Kosten

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    26,00 €
    26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, Name annehmen, Namen annehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de