Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Eltern am Tag der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind und vorher keine gemeinsame Sorge erklärt wurde, hat die Mutter die alleinige Sorge und das Kind erhält automatisch den Familiennamen der Mutter. Heiraten die Eltern später und erklären keinen gemeinsamen Familiennamen oder sie erklären die gemeinsame Sorge nach der Geburt des Kindes, können sie innerhalb von 3 Monaten den Familiennamen des Kindes neu bestimmen. Unterschreiben müssen beide Eltern und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Beschreibung

    Weitere InformationenKartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis der gemeinsamen Sorge Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kind muss minderjährig sein Die gemeinsame Sorge wurde erst nach der Geburt des Kindes begründet Die Eltern führen keinen gemeinsamen Familiennamen Terminvergabe: für neugeborene Kinder für ältere Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, Name annehmen, Namen annehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de