Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ehename Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt grundsätzlich, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen führen sollen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburts- oder Familiennamen des Mannes oder der Frau wählen. Nehmen die Eheleute bei der Eheschließung keine Ehenamensbestimmung vor, so führen sie ihren am Tag der Eheschließung geführten Namen in der Ehe weiter. Sie haben dann die Möglichkeit, während der bestehenden Ehe einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.DoppelnameEin Ehegatte, dessen Geburts- bzw. Familiennname nicht Ehename wird, kann gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen will. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Diese Erklärung kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - also auch nach Auflösung der Ehe - erfolgen. Besteht der hinzuzufügende Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird (z. B. Name mit früherer Adelsbezeichnung), gilt als Einzelname. Ein Doppelname wird durch Bindestrich miteinander verbunden. Ein hinzugefügter Namensteil kann ohne zeitliche Begrenzung wieder abgelegt werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der EheNach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Fax: 02403 71-325

    Telefon Festnetz: 02403 710

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Namenserklärung nach der Eheschließung (z. B. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, nachträgliche Bestimmung eines Begleitnamens (Doppelname), Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen: Personalausweis/e aktuelle begl. Abschrift des Eheregisters bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehegatte), ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzungen

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Ehename wird üblicherweise bei der Eheschließung bestimmt. Spätere Namenserklärungen können beim Standesamt am Wohnsitz abgegeben werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Geburtsnamen, Scheidung, Ehenamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English