Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Namensänderung (Personenstandsrechtlich) Der Wunsch über die Änderung der Namensführung der Ehepartner während der Ehe oder nach deren Auflösung (z.B. durch Tod eines Ehepartners/Lebenspartners oder durch Scheidung) kann bei einem Standesamt in Deutschland bzw. in einem deutschen Konsulat aufgenommen/beurkundet werden.Zuständig für die letztliche Entscheidung über die Namenserklärung ist das Standesamt der deutschen Eheschließung. Hat die Eheschließung im Ausland stattgefunden, ist das Standesamt zuständig, bei welchem mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz im Inland bzw. den letzten deutschen Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz vorhanden, ist das Standesamt I in Berlin für die Entscheidung zuständig. Nur das entscheidende ("entgegennehmende") Standesamt kann die Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.Soll ein gemeinsamer Ehename erklärt werden, müssen beide Ehegatten diese Erklärung bei einem Standesamt/Konsulat abgeben.Folgende Unterlagen müssen hier in Aachen vorgelegt werden:- bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung innerhalb Deutschlands:Personalausweis/Reisepassaktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)Geburtsurkunden gemeinsamer Kindererweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist- bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung im Ausland:Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Ehesregister, welche Unterlagen Sie benötigen!erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls Hauptwohnsitz nicht in Aachen- bei einer Erklärung zur Annahme/Wegfall eines Doppelnamens bzw. Annahme Geburtsname/Familienname vor letzter Eheschließung nach Scheidung: (die erklärende Person kann alleine zu dem Termin kommen)Personalauseis/Reisepassaktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)rechtskräftige Scheidungsurkunden; wenn die Scheidung im Ausland (EU) ausgesprochen wurde, dann zusätzlich auch die Bescheinigung nach Brüssel II Art. 39erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen istFalls die Eheschließung im Ausland erfolgte, bringen Sie zusätzlich einen Nachweis über die gemeinsame Namenserklärung (Bescheinigung) des zuständigen Standesamtes mit. Weitere Unterlagen können notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Eheregister.In allen Fällen ist eine Terminabsprache erforderlich!Stand 23.07.2020

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Der Verwaltungsbereich befindet sich jetzt in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen. Dieser Bereich ist barrierefrei auf der 1. Etage erreichbar. Rechtliche Informationen zum Thema Heiraten und Anmeldung Eheschließung. Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Heiraten in Aachen" (Trauräume (mit Fotos), mögliche Termine, Reservierung...) finden Sie auf heiraten.de. Der gewünschte Trautermin in Aachen kann frühestens genau ein Jahr vorher unverbindlich reserviert werden. Die allgemeine Rufnummer des Standesamtes (0241/432-3409) ist derzeit personell nicht besetzt. Um einen Trautermin zu reservieren, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei den Standesbeamtinnen des Bereichs Eheschließung. Die Sachgebiete sind zur besseren Zuordnung nach dem Nachnamen des Mannes organisiert. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich eine Ansprechpartnerin angelehnt an Ihre Nachnamen aussuchen. Eheschließung Tel: 0241/ Schichler, Ariane A - C 432-3412 Grünke, Mareike E - H 432-3414 Willms, Sophie D, I - L 432-3415 Eckert, Katharina S 432-3413 Stollenwerk, Melanie M - O 432-3410 Künster, Annette P - R, T - Z 432-3411 Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen Publikumsverkehr morgens telefonisch nur eingeschränkt erreichbar sind! Gerne können Sie uns dann auch eine Mail mit Ihrem Anliegen mitteilen unter : ehe@mail.aachen.de zusenden. Vergessen Sie bitte nicht, auf jeden Fall Ihre beiden Nachnamen und Ihre Telefonnummer bekannt zu geben, damit unsererseits die Möglichkeit besteht, Sie zu kontaktieren!Terminabsprache ist erforderlich! Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden! Vielen Dank! (Stand 09.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Geburtsnamen, Scheidung, Ehenamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English