Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".
    Namensänderungen beim Standesamt 1. Namensänderungen nach dem BGB Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens. Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe. Widerruf des hinzugefügten Namens. Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft. Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge. Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel. Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden. Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung. Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro. 2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt. Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke Öffentlich-rechtliche Namensänderungen Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert. Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke. Näheres siehe unter "Weitere Informationen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English