Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Ehegatten können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie dann festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    1. Wo melde ich die Eheschließung an?Für die Anmeldung der Eheschließung ist die Standesbeamtin/der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Welver wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Welver kommen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine. 2. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?Grundsätzlich kann eine Ehe eingehen, wer mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Außerdem darf keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft existieren. 3. Namensführung in der EheHier gibt es verschiedene Möglichkeiten:Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.4. TrautermineDen Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Als zusätzlichen Service bieten wir einmal im Monat Trauungen an einem Samstag an.5. TrauorteDas Standesamt Welver bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:Trauzimmer im RathausFreilichtmuseum Loh-Hof, Im Loh 12, Welver, Ortsteil RecklingsenBernhardhaus der kath. Kirchengemeinde St. Maria, Klosterhof 7a, 59514 WelverHeimathaus Welver, Klosterhof 10, 59514 Welver Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.

    Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.

    Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • ggf. Eheurkunde

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Personalausweis oder ReisepassAufenthaltsbescheinigung Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Falls Sie in Welver wohnen, ist die Standesbeamtin bei der Beschaffung der Aufenthaltsbescheinigung behilflich.Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen: eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitweteine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeiteine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kinddie Verlobten haben gemeinsame Kindereine/r der Verlobten ist adoptierteine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung zur Eheschliessung wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 40,-€Prüfung der Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,-€Vornahme der Eheschliessung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes 66,- €Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 40,- €Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung 21,-€Ausstellung einer Bescheinigung über eine Namensänderung 9,-€Ausstellung von Personenstandsurkunden je 10,-€ weitere Exemplare je 5,- €Stammbuch je nach Ausführung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver: Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de