Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter behördlicher Namensänderung versteht man die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Hierunter fallen nicht die standesamtlichen Namensänderungen familienrechtlicher Art (Z. B. Ehenamen nach der Eheschließung, Voranstellung des Geburtsnamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserteilung bei Kindern). Die Namensänderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag wird direkt bei der Kreisverwaltung Euskirchen gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Beschreibung

    Sicherheit u. Ordnung In der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Abt. 32) werden folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen: Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Jagd u. Fischerei Gewerbe, Schwarzarbeit Bußgelder Schornsteinfegerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem vollständig ausgefüllten Antrag und einer ausführlichen Begründung zum Antrag müssen folgende, zum Teil kostenpflichtige Unterlagen mit eingereicht werden: Kopie der Geburtsurkunde der von der Namensänderung betroffenen Person, Kopie der Heiratsurkunde, ggf. ein Scheidungsurteil, aktuelle Meldebescheinigung (erhältlich Bürgeramt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung), aktuelles Führungszeugnis (Belegart "0" für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (erhältlich im Rathaus Ihrer Stadt), aktueller Einkommensnachweis zur Bestimmung der Gebührenhöhe, Im Einzelfall ist je nach Sachverhalt die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English