Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Namensführung einer Person (Vor- und Familienname) richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht. Danach ist eine Namensänderung nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen möglich. Eine Namensänderung kann infolge Eheschließung (siehe hierzu: Namensführung in der Ehe ) oder infolge Namenserteilung erreicht werden. Zudem kann die Reihenfolge mehrerer Vornamen seit dem 01.11.2018 neu sortiert werden. Wer z. B. mehrere Vornamen hat und der Rufname nicht an erster Stelle steht, kann dies durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ändern. Bei Vornamen mit Bindestrich, wie z. B. Anna-Maria, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt.Hat eine Person darüber hinaus mit ihrem bestehenden Namen Schwierigkeiten, die hinzunehmen ihr nicht zugemutet werden können, so besteht nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen die Möglichkeit, den Namen zu ändern (öffentlich-rechtliche Namensänderung). Hier ist ein sogenannter wichtiger Grund geltend zu machen. Der wichtige Grund ist vom Antragsteller darzulegen. Diese Gründe können vielseitiger Art sein, z. B. dass der Familienname keine Unterscheidungskraft hat - sog. Sammelnamen, wie Müller, Schmitz u. a. - oder der Name lächerlich oder anstößig klingt oder schwierig auszusprechen oder zu schreiben ist.Das gleiche gilt, wenn die Schreibweise des Vor- oder Familiennamens geändert, ein neuer Vorname hinzugefügt oder einer von mehreren Vornamen weggelassen werden möchte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Fax: 02403 71-325

    Telefon Festnetz: 02403 710

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Änderung der Reihenfolge von Vornamen werden eine aktuelle Geburtsurkunde sowie ein gültiger Lichtbildausweis benötigt.Für die öffentlich-rechtliche Namensänderung werden das Antragsformular sowie ein Informationsblatt über beizubringende Unterlagen vom Standesamt ausgegeben.

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderung der Reihenfolge von Vornamen erfolgt zuständigkeitshalber beim Standesamt am Geburtsort. Die gewünschte Änderung kann aber bei jedem deutschen Standesamt erklärt werden, z. B. am Wohnort. Von dort wird die Erklärung dem zuständigen Geburtsstandesamt weitergeleitet. Vor einer schriftlichen Antragstellung zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung kann sich der Antragsteller bei der für seinen Wohnort zuständigen Namensänderungsbehörde (für den Wohnort Eschweiler: Namensänderungsbehörde bei der StädteRegion Aachen) mündlich beraten lassen. Diese Beratung ist kostenlos.Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen sind dem Standesbeamten am Wohnort vorzulegen. Dieser leitet den Antrag bei Wohnsitz in Eschweiler zuständigkeitshalber an den Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weiter.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English