Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern?
Zuständig für die Ausstellung der Urkunden oder beglaubigten Abschriften ist das Standesamt, bei dem die Beurkundung der Geburt, des Sterbefalles oder die Erschließung erfolgt ist und die Personenstandsregister geführt werden.
Eine von Ihnen erstellte Kopie des ursprünglichen Originals kann nicht beglaubigt werden!
Eine Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Eine Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches wird vom Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Die bis zum 31.12.2008 auf Antrag angelegten Familienbücher, die als Heiratseintrag weitergeführt werden, befinden sich in der Regel beim Standesamt Ihres am 24.02.2007 innegehabten Wohnsitzes oder bei später angelegten Familienbücher beim Standesamt, bei dem es angelegt wurde.
Urkunden können über unseren Online-Service ganz bequem von zuhause beantragt werden. Auch die Gebühr wird direkt bei Beantragung online entrichtet. Zusendet wird Ihnen die beantragte Urkunde anschließend per Post. Sie möchten unseren Service nutzen? Klicken Sie hier
Alternativ können Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abgeholt und telefonisch oder schriftlich bestellt werden. In diesem Fall ist die Gebühr per Vorkasse zu überweisen, wenn die Urkunde per Post zugesandt werden soll.
Bankverbindung und Verwendungszweck werden auf Anfrage mitgeteilt.
Falls Sie die Urkunde fürs Ausland benötigen und die ausländische Behörde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Beglaubigung für Legalisationszwecke) verlangt, können Sie sich mit der Urkunde an die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg wenden.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständiges Standesamt
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Werl
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02922 8001040
E-Mail: digital@werl.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 55 68 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV))
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW, Tarifstelle 5b.4.5)
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Kosten
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Personenstandsurkunden (auch mehrsprachig/international) 12,00 Euro
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die Hälfte.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Partnerschaftsurkunde, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Heirat, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Standesamt, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung der Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaft Bescheinigung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Trauung