Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten Lebenspartnerschaften zwischen zwei Männern oder zwei Frauen begründet werden. Seit dem 01.10.2017 können Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland immer am Ort der Begründung registriert. War die Begründung in Düsseldorf, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunden immer in Düsseldorf. Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden. Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv. Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden: Lebenspartnerschaftsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch) Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters Bescheinigungen über Namensänderungen Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten folgende Informationen: Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Ehe Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner Tag und Ort der Lebenspartnerschaft Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung Standesamt und Registernummer der Beurkundung Weitere Angaben aus dem Register z.B. Aufhebung der Lebenspartnerschaft Ausstellungsdatum und -Ort Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Lebenspartner Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen: Vor- und Familienname beider Lebenspartner Geschlecht beider Lebenspartner Tag und Ort der Lebenspartnerschaft Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner nach der Lebenspartnerschaft Alle Veränderungen des Namens beider Lebenspartner und zum Bestand der Lebenspartnerschaft werden dargestellt Hinweis auf die Geburtsdaten der Lebenspartner inklusive Standesamt und Registernummer Hinweis auf das Gericht der Aufhebung Hinweis auf den Tod des erstverstorbenen Lebenspartners inklusive Standesamt und Registernummer Standesamt und Registernummer der Beurkundung Ausstellungsdatum und -Ort Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten Bescheinigungen über Namensänderungen enthalten folgende Informationen: Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde Wirksamkeitsdatum der Namensänderung Ausstellungsdatum und -Ort Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Beschreibung

    Weitere InformationenKartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lebenspartnerschaft muss in Düsseldorf beurkundet worden sein Berechtigung: Beurkundete Personen Vorfahren der Lebenspartner (Eltern, Großeltern...) Abkömmlinge der Lebenspartner (Kinder, Enkel...) Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben Urkundenservice online

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Partnerschaftsurkunde, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Heirat, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Standesamt, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung der Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaft Bescheinigung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English