Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird.

    Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Heiraten können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnsitz. Trauen Sie sich doch in Witten! Das Standesamt finden Sie im Rathaus, Marktstraße 16. Trauungen werden im Haus Witten durchgeführt (s. Traukalender). Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt. Das ist in der Regel das Standesamt ihres Wohnsitzes. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich. Ihren Wunschtermin können Sie bei uns bereits 12 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit reservieren. Nutzen Sie hierfür unseren Traukalender online. Über die Reservierungsmodalitäten unterrichten wir Sie gerne. Damit Sie Ihren Wunschtermin auch bekommen empfehlen wir, diesen so früh wie möglich zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass die verbindliche Anmeldung zur Eheschließung erst ab sechs Monate im voraus erfolgen kann. Nähere Informationen über Trautermine erhalten sie auf der Seite "Traukalender". Hinweis: Die Anmeldung zur Eheschließung ist in Witten nach vorheriger Terminreservierung im Standesamt möglich! Der gemeinsame oder ein einzelner Wohnsitz befindet sich in Witten Sie beide bzw. einer von Ihnen hat seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Witten und Sie möchten in Witten heiraten. Ihre Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie direkt bei uns vor. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus: Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung (= Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand). Wohnen Sie beide in Witten, müssen Sie diese Bescheinigung nicht besorgen. Wohnt einer von Ihnen nicht in Witten, so muss er sich diese Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes aushändigen lassen Geburtsregisterauszug. Den Geburtsregisterauszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Waren Sie beide oder einer von Ihnen schon einmal verheiratet, so benötigen wir folgende Unterlagen: Geburtsregisterauszug Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt). In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen: wenn die Vorehe in der früheren DDR oder im Ausland geschlossen worden ist, wenn Kinder vorhanden sind, wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist. Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so muss der Partner eine gesonderte Vollmacht (Beitrittserklärung) mitbringen. Diese erhalten Sie bei uns im Standesamt. Am Einfachsten finden Sie es am Ende dieser Seite im "Downloadbereich". Sie beide wohnen außerhalb von Witten und möchten bei uns heiraten? Wir freuen uns über Ihren Entschluss! Reservieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin (gerne auch telefonisch oder online). Nachdem Sie die Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorgenommen haben, übersendet dieses uns die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Eheschließung. Bitte geben Sie bei Anmeldung die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind und ihre E Mail Anschrift, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, sobald die Unterlagen eingegangen sind. Anschließend kommen Sie bei uns vorbei (nach vorheriger Terminvereibarung) und erörtern alle Fragen rund um ihre Eheschließung. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei ihrem Standesamt, da dies örtlich unterschiedlich sein kann. Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten/Standesbeamtinnen umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Konsulat nachzufragen. Nach deutschem Namensrecht haben Sie folgende Möglichkeiten: die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. So ist es auch möglich, den Namen aus einer Vorehe an den neuen Ehegatten weiterzugeben. Wird ein Ehename bestimmt,hat der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburts- oder Familiennamen (Name aus Vorehe) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen möchten. Sie geben keine Namenserklärung ab und behalten ihre bisherigen Namen, bzw. wenn Sie einen Namen aus einer Vorehe führen, können Sie wählen, ob sie ihren Geburts- oder jetzigen Familiennamen führen wollen. Können Sie sich vor der Trauung noch nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, so können Sie dies auch nach der Eheschließung unbefristet bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen. Was ist zu tun bei einer Namensänderung? Durch ihr Ja-Wort haben Sie aus dem "ich" ein "wir" gemacht und auch der Nachname hat sich geändert. Damit Sie sich im Hochzeitsstress nicht noch Sorgen um die bürokratischen Folgen machen müssen hier eine Checkliste der wichtigsten Anlaufstellen: Neuer Bundespersonalausweis und Reisepass - zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes, in Witten in der Bürgerberatung im Rathaus. Möglich ist die Beantragung ab sechs Wochen vor ihrem Hochzeitstermin unter Vorlage der Anmelde - und Terminbestätigung oder nach Eheschließung unter Vorlage der Eheurkunde. Kraftfahrzeugpapiere - im Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig das Straßenverkehrsamt in Schwelm oder in Witten-Herbede. Sollten Sie außerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Stadtverwaltung. Führerschein - eine grundsätzliche Verpflichtung zur Änderung des Führerscheines besteht nicht. Sie sollten jedoch auf jeden Fall Berücksichtigen, dass der Führerschein im Ausland von den zuständigen Behörden nur mit aktuellem Namen anerkannt wird. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Sie sind Rentner? - Vorsorglich teilen Sie ihrer Rentenversicherung Bund schriftlich unter Angabe der Sozialversicherungsnummer und Kopie der Eheurkunde oder des neuen Personalausweises die Eheschließung und Namensänderung mit. Krankenkasse - fragen Sie ihre Krankenkasse auf welchem Wege die Änderungen mitgeteilt werden müssen. Bankverbindung - sobald man verheiratet ist, legt man den neuen Personalausweis oder die Eheurkunde vor. Der neue Personalausweis ist besser, weil er die Legitimation für das Konto ist. In der Regel kann man die alte Bankkarte bis zur Fertigstellung der neuen Karte weiter nutzen. Bei der Kreditkarte sollte man darauf achten, dass man solange mit dem alten Namen unterschreibt, bis die neue Karte fertig ist. Erkundigen Sie sich am Besten bei ihrer Bank wie der genaue Ablauf ist. Namensführung von Kindern Haben Sie bereits Kinder aus einer früheren Partnerschaft, so können diese unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls den neuen Ehenamen erhalten. Unsere Standesbeamten/-innen beraten Sie gerne.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten

    Zuständigkeit

    bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten

    Ansprechpartner

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    bei Geburt der Lebenspartner im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften - zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften

    im Falle einer früheren Ehe:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen
    • bei Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen in Deutschland: die Geburtsurkunden
    • bei Geburt der Lebenspartner im Ausland: die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft: Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften
    • im Falle einer früheren Ehe: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Lebenspartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern und
      • deren Kinder

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen
    • die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
      - deutsche Staatsangehörige,
      - Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
    • Antragsberechtigte:
      - jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
      - sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, können Sie dort vorab telefonisch erfragen.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, die die Partner besaßen, als sie die Lebenspartnerschaft begründeten.

    • Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 bis 80,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 bis 110,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 bis 130,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Lebenspartnerschaftsurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung entstehen folgende Gesamtkosten: Heiraten Wochentags bis freitags 13:00 Uhr: Standesamt: 54,00 € (80,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 184,00 € (210,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Heiraten an Freitagnachmittagen und Samstagen: Standesamt: 215,00 € (241,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 310,00 € (336,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Stammbuch auf Wunsch ab 19,00 € bis 40,00 €. Die aufgeführten Kosten beinhalten nicht die Mieten für die Räumlichkeiten an den Ambientetrauorten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten: Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Beitrittserklärung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de