Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Kamen unterhält je einen Friedhof in Kamen-Mitte (Friedhofstraße), Südkamen (Südkamener Straße/Dortmunder Allee), Rottum (Rottumer Straße) und Derne (Derner Straße). Kirchliche Friedhöfe befinden sich in den Ortsteilen Kamen-Heeren-Werve und Kamen-Methler. Die Zuständigkeiten liegen bei der jeweiligen Kirchengemeinde. Der Termin für die Bestattung bzw. Trauerfeier muss mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. In der Regel kümmert sich der Bestatter um die Formalitäten. Es werden zwei Bestattungsformen unterschieden: Erdbestattung oder Feuerbestattung (Urnen- / Aschenbeisetzung). Welche Bestattungsform gewählt wird, muss jeder für sich entscheiden. Sinnvollerweise sollte dieses bereits zu Lebzeiten festgelegt und mit den Hinterbliebenen besprochen werden. Andernfalls müssen sich die Hinterbliebenen mit der Frage auseinandersetzen, welche Bestattungsform gewünscht ist und, wenn keine Grabstätte vorhanden ist, welche Grabart in Frage kommt. Bei beiden Bestattungsformen stehen sog. Reihen- und Wahlgrabstätten zur Wahl. Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Eine Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich. Grundsätzlich kann hier nur eine Leiche bestattet werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes (30 Jahre) ist eine Verlängerung nicht möglich, das Grab wird eingeebnet. Wahlgrabstätten sind Grabstätten, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Sie werden als ein- oder mehrstellige Grabstätte vergeben. In einer einstelligen Grabstätte kann eine Leiche bestattet und eine Urne beigesetzt werden oder nur zwei Urnen. Im Falle einer weiteren Bestattung ist für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden das Nutzungsrecht entsprechend zu verlängern. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes (30 Jahre) ist eine Verlängerung (10, 20 oder 30 Jahre) möglich. Dazu werden die Nutzungsberechtigten kurz vor Ablauf der Nutzungszeit schriftlich informiert. Eine Broschüre enthält weitere Informationen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung einer Bestattung Sterbeurkunde Nutzungsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Friedhofssatzung Informationen zu der Errichtung bzw. Änderung von Grabanlagen Informationsbogen DSGVO Bestattungswesen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beschädigte, Einkommensminderungen, Pflegezulage, Bestattung, Kriegsopfer, Versorgungsbezüge, Sterbegeld, Sterbemonat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English