Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Anträge auf Erholungshilfen können nur von einem bestimmten Personenkreis (Kriegsopfer und deren Angehörige) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Sozialamt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Das Bürgeramt nimmt Anträge auf Erholungshilfen zwecks Weiterleitung entgegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgeramt Pelkum
Beschreibung
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017
Stichwörter
Beschädigte, Einkommensminderungen, Pflegezulage, Bestattung, Kriegsopfer, Versorgungsbezüge, Sterbegeld, Sterbemonat