• Frechen (Landkreis Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

Beschreibung

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

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Ansprechpartner

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Rechtsgrundlage(n)

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Kriegsopfer, Sterbegeld, Versorgungsbezüge, Sterbemonat, Pflegezulage, Einkommensminderungen, Beschädigte, Bestattung

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de