Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beschädigte, Einkommensminderungen, Pflegezulage, Bestattung, Kriegsopfer, Versorgungsbezüge, Sterbegeld, Sterbemonat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English