Pflegezulage für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

    • Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)

    • Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)

    • Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)

    • Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)

    • Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)

    • Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)

    Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
    Blinde erhalten mindestens die Stufe III.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge auf Erholungshilfen können nur von einem bestimmten Personenkreis (Kriegsopfer und deren Angehörige) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Sozialamt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Das Bürgeramt nimmt Anträge auf Erholungshilfen zwecks Weiterleitung entgegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    3.Etage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

    E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Fax: 023281 17-109799

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

    E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109399

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Pelkum

    Beschreibung

    Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109499

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109699

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (ärztliche Bescheinigung)

    Formulare

    Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hilflosigkeit

    • Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

    Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

    • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
    • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

    Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:

    • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
    • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
    • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
    • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beschädigtengrundrente, Blinde, Hilflosigkeit, Versorgungsbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Beschädigte, Hirnbeschädigte, Kriegsopfer, Stationäre Behandlung, Gesundheitsstörung, Pflegezulage, Schädigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de